Dienstag, 21. Dezember 2010

Im Schadensfall

Um es kurz zu machen: der Schaden wurde zwar bezahlt, beim Nutzungsausfall war der Unfallgegner aber sehr knauserig. In so einem Fall rate ich dazu, gleich einen Anwalt einzuschalten. Einen entsprechenden Fachanwalt kann man über die eigene Versicherung erfragen. Sie wird zwar keine Empfehlung aussprechen, aber eine Liste der in Frage kommenden Anwälte hilft da auch schon weiter.

Es zeigt sich, dass der Service, den eine günstige Pkw Versicherung bietet, auch ein nicht zu unterschätzender Punkt bei der Auswahl ist. Im Falle des Falles ist es eben schon wichtig, dass man die richtige Unterstützung bekommt. Gerade wer in diesen Dingen nicht so gut Bescheid weiß, ist auf Hilfe angewiesen.

Donnerstag, 16. Dezember 2010

Autos

Eine günstige Pkw Versicherung messe ich auch daran, ob sie mir im Falle eines Schadens beisteht. Ich kenne da einen Fall, wo jemand, offenbar unberechtigt, einen Geschäftswagen fuhr und einen Unfall verursachte. Die Unfallursache war eindeutig; wer links abbiegen will, wegen des entgegenkommenden Verkehrs aber zurückstoßen muss, sollte erst nach hinten schauen, ob er dazu auch Platz hat - sonst knallt es. Angeblich war der Knall aber nicht laut genug; jedenfalls hat sich der Unfallgegner aus dem Staub gemacht.

Da der geschädigte Fahrer aber die Autonummer abgelesen hat, konnte die Versicherung und der Halter über die Zulassungsstelle ermittelt werden. In diesem Falle hat sich die Versicherung geziert, den Schaden zu regulieren, und hat das Bestehen der Versicherung erst einmal geleugnet.  Der Halter des Fahrzeugs, dem der Unfall sehr peinlich war und der darauf drang, dass nichts weiter gemeldet wurde, erbot sich allerdings, den Unfallschaden privat zu regulieren. Das ist dann auch, allerdings nicht befriedigend, geschehen.

Sonntag, 12. Dezember 2010

Versicherungen

Übrigens ist der Verlust des Schadenfreiheitsrabatts auch so ein Punkt, den man bei der Auswahl seiner Versicherung beachten sollte. Da gibt es gewisse Spielräume, die die Versicherer haben, und der eine ist da eventuell kulanter als der andere.

Das kann dann eine Rolle spielen, wenn der Unfallhergang nicht zweifelsfrei feststeht, und damit auch nicht eindeutig ist, wer am Unfall Schuld hat. Deshalb sind objektive Zeugen und die Sicherung der Spuren, beispielsweise durch Fotos, so wichtig. Dann kann man im Streitfalle Beweis antreten.

Wenn ich unverschuldet von einem Unfall betroffen bin, kann ich mich direkt an die gegnerische Versicherung wenden. Sie muss in diesem Falle den Schaden ersetzen, auch wenn der Unfallgegner Einwände geltend macht. Notfalls muss man den Schadenersatz vor Gericht erstreiten. Doch sind die Versicherungen in der Regel daran nicht interessiert und zahlen lieber - es sei denn, es ist ein Millionenschaden. Dann kann auch eine Versicherung in die Versuchung kommen, sich zu drücken.

Mittwoch, 8. Dezember 2010

Prämien

Was unterscheidet die günstige Pkw Versicherung von der ungünstigen? Natürlich die Prämie. Wer will schon mehr bezahlen als notwendig - ich jedenfalls nicht. Über www.assekuranz.de findet man nicht nur eine günstige Pkw Versicherung, sondern mehrere. Da kann ich mir dann die heraussuchen, die mir am besten gefällt. Nicht immer ist schließlich der Billigste auch der Günstigste. Es kann ja noch Nebenbedingungen geben, die ich an eine günstige Pkw Versicherung stelle. Beispielsweise eine Vertretung vor Ort oder besondere Leistungen, wenn ich die Versicherung brauche. Ist sie jederzeit telefonisch auch für Auskünfte erreichbar? Nicht immer passieren die Unfälle ja zur Geschäftszeit der Versicherung, und da kann eine günstige Pkw Versicherung, die keinen heute üblichen Service rund um die Uhr anbietet, benachteiligt sein. Allerdings kostet auch dieser Service, und wenn ich sparen möchte, sollte ich das der Versicherung auch zugestehen.

Muss ich befürchten, dass eine günstige Pkw Versicherung im Schadenfall nicht zahlt? Der Fall dürfte nicht eintreten. Schließlich untersteht auch die günstige Pkw Versicherung staatlicher Aufsicht und muss entsprechende Vorsorge treffen, dass sie ihren Verpflichtungen jederzeit nachkommen kann. Das gilt natürlich auch, wenn ich doch einmal selbst einen Unfall verursache und der Unfallgegner an die Versicherung herantritt. Das kann, muss sich aber nicht unbedingt auf meinen Schadenfreiheitsrabatt auswirken.